Rettungssanitäter Großveranstaltung

Sanitätswachdienst - schnelle Hilfe bei Veranstaltungen

Ansprechpartner

Frau
Madeleine Krampe

Gruppenleiterin der Bereitschaft


Tel: +49 (0) 176 2132 9513
madeleine.krampe@drk-oberkirchen-saar.de

Ob Rockkonzert, Fußballspiel, Karnevalsumzug oder Straßenfest – wo viele Menschen zusammenkommen, gibt es viele kleine und größere Notfälle. Ob ein Kind das Knie aufschürft, ein begeisterter Fan ohnmächtig wird oder einem Läufer beim Marathon die Luft ausgeht – der Sanitätswachdienst des Deutschen Roten Kreuzes leistet schnelle Hilfe.

Die ehrenamtlichen Helfer des Sanitätsdienstes sorgen für die schnelle und kompetente Versorgung bei Verletzungen und Erkrankungen. Falls notwendig, koordinieren sie auch den Transport ins Krankenhaus.

Trotz der ehrenamtlichen Arbeit unserer Einsatzkräfte können wir keinen Sanitätsdienst zum Null-Tarif anbieten.
Zum einen stellt der Ortsverein unseren Einsatzkräften die Einsatzkleidung zur Verfügung.
Unsere Einsatzkräfte werden mit der vorgegeben Ausstattung des DRK Landesverbandes Saarland ausgestattet und sind somit immer gemäß allen Vorgaben im Dienst.
Darüber hinaus wird auch für Auslagen der Einsatzkräfte (Ausbildungen, Fahrtkosten, ...) aufgekommen.
Sanitätsmaterialien müssen auf dem neuesten Stand sein und Fahrzeuge müssen ebenfalls finanziert werden.
Dies sind nur einige Kostenpunkte, die wir als Ortsverein zu tragen haben.
Wir bitten an dieser Stelle um ihr Verständnis, dass Sanitätsdienste nicht zum Null-Tarif angeboten werden können.

Anfrage für einen Sanitätswachdienst

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Bitte beachten Sie:

  • Die Zusage des Sanitätswachdienstes muss von uns persönlich bestätigt werden. Wenn innerhalb von fünf Tagen keine Rückmeldung erfolgt, wenden sie sich bitte direkt per Mail an unsere Ansprechpartnerin
  • Denken sie bitte daran, dass der Veranstalter selbst für ein Sanitätskonzept verantwortlich ist. Zum Schutz Dritter sollten Sie bei größeren Veranstaltungen grundsätzlich für eine sanitätsdienstliche Absicherung Sorge tragen. 
  • Für den Fall, dass während der Veranstaltung Alarmeinsätze oder sonstige Ereignisse im Sinne "höherer Gewalt" eintreten, kann u.U. eine Absicherung der Veranstaltung wie zugesagt nur noch eingeschränkt oder ggf. nicht mehr durchgeführt werden. Der Veranstalter muss für die Zeit des Alarmeinsatzes auf die Absicherung durch den Ortsverein Oberkirchen verzichten und sich bei Auftreten von Verletzungen an den Rettungsdienst wenden.
  • Ein Anspruch auf eventuelle Schadensansprüche von Seiten des Veranstalters oder Dritten kann hieraus nicht abgeleitet werden und kann deshalb vom DRK Ortsverein Oberkirchen nicht übernommen werden.
  • WICHTIG: Die Anforderung muss mindestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen. Bei kürzeren Anfragen ist mit einer Kostenerhöhung durch Mehraufwand zu rechnen.
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